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Produkte zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Rot lackierter Kinder-Nachttisch im Rennwagen-Design - Tuning
    Rot lackierter Kinder-Nachttisch im Rennwagen-Design - Tuning

    Moderner Kinder-Nachttisch Tuning mit zwei Schubladen ✓ Aus rot lackiertem MDF ✓ Kleine Autoreifen als Griffe ✓ Gestaltung in Rennwagen-Design ✓ Passend zu Autobetten

    Preis: 139.00 € | Versand*: 39.95 €
  • Kinderbett 90x200 cm im Rennwagen-Design mit roter Lackierung - Tuning
    Kinderbett 90x200 cm im Rennwagen-Design mit roter Lackierung - Tuning

    Langlebiges Autobett Tuning rot mit glänzender Lackierung ✓ Im Rennwagen-Design mit zahlreichen Applikationen ✓ Roll-Lattenrost im Lieferumfang enthalten ✓ Bis 75 kg belastbar

    Preis: 629.00 € | Versand*: 39.95 €
  • Magnetbandspieler-Selbstbau
    Magnetbandspieler-Selbstbau

    Vor nicht allzu langer Zeit war es noch sehr schwierig, sich ein Magnetbandgerät selbst zu bauen, denn es mangelte an Beschreibungen, die besonders den Bedürfnissen des Amateurs angepasst waren. Inzwischen haben sich verschiedene Firmen zur Lieferung vorgearbeiteter Teile entschlossen, welche geeignet sind, die Arbeit des Amateurs in vielen Punkten zu erleichtern. Während im Band 9 der Radio-Praktiker-Bücherei die grundsätzlichen Verfahrensfragen dargestellt werden, soll der vorliegende Doppelband einen allgemeinen Überblick über Selbstbau-Anlagen geben. Er soll keine Bauanleitung sein; Bauvorschriften werden von den jeweiligen Firmen in größerer Ausführlichkeit herausgebracht, als es im Rahmen des vorliegenden Büchleins möglich ist. Außer vier Selbstbau-Geräten wird auch ein industriell gefertigtes Tonbandgerät beschrieben, um auch demjenigen, der sich vor dem Se...

    Preis: 4.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Zinkenfrässchablone, Selbstbau, Template Master
    Zinkenfrässchablone, Selbstbau, Template Master

    Frässchablone zum Selbstbau eines Zinkenfräsgeräts Die Template-Master Zinkenfrässchablone für Schwalbenschwanz- und Fingerzinken Einfaches, aber cleveres System für alle Heim- und Handwerker, die auf hohe Präzision Wert legen, sich aber kein Zinkenfräsgerät kaufen möchten. Seit vielen Jahren längst bewährt. Und hier eine kurze Anleitung zum weiteren Verständnis: * Schritt 1: Schablone herstellen * Führungsfinger (z.B. in Multiplexplatte) mit Hilfe der im Set enthaltenen Schablone fräsen * Die geraden Aussparungen sind für Schwalbenschwanz, die schrägen Aussparungen für Fingerzinken * 6 Aussparungen pro Arbeitsgang möglich und beliebig erweiterbar * Schritt 2: Werkstückhalterung / Spannblock * Besteht aus einem 60 mm dickem Spannblock, davor befindet sich je eine 16 mm dicke Ausreißplatte * Gesamtstärke damit 92 mm * Spannhölzer aufstecken und fixieren * Zum Schluss die Zinkenschablone mittig auf den Spannblock befestigen Hinweis für den Einsatz am Frästisch: Sollte die Länge des Fräsers nicht ausreichen, empfehlen wir den Einsatz einer Fräserverlängerung. Diese finden Sie hier. () Eine ausführliche Anleitung und praktische Tipps zum Template Master finden Sie in unserem Handbuch Oberfräse von Guido Henn. ()

    Preis: 69.95 € | Versand*: 5.95 €
  • Rennsport-Sitz OMP
    Rennsport-Sitz OMP

    Statten Sie Ihr Fahrzeug mit den neuesten Produkten aus - kaufen Sie Rennsport-Sitz OMP und verpassen Sie kein Detail!Material: PolsterungStahlFarbe: SchwarzUngefähres Gewicht: 5 kgGilt für: Auto

    Preis: 360.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Athena S.p.A. Rennsport-Schmiedekolben
    Athena S.p.A. Rennsport-Schmiedekolben

    ATHENA ist eine der weltweiten Referenzen im Bereich der thermischen Einheiten für 2-Takt- und 4-Takt-Motoren. Diese High-Tech-Produkte vereinen Leistung und Zuverlässigkeit. | Artikel: Athena S.p.A. Rennsport-Schmiedekolben

    Preis: 245.97 € | Versand*: 4.99 €
  • MRA Rennsport-Windschild "NRM"
    MRA Rennsport-Windschild "NRM"

    Sportliches Windschild im 'Race-Look' mit gutem Windschutz, das perfekt zum Design und zur Linienführung des Motorrads passt. | Artikel: MRA Rennsport-Windschild "NRM"

    Preis: 124.95 € | Versand*: 4.99 €
  • Selbstbau-Mikroskop - Experimentierkasten mit 28 Teilen
    Selbstbau-Mikroskop - Experimentierkasten mit 28 Teilen

    Die Schritt für Schritt-Anleitung hilft dir, aus 30 Einzelteilen dein Mikroskop zusammenzubauen. So lernst du, wie Optik, Mechanik und elektrische Bauteile eines Mikroskops funktionieren. Einmal zusammengebaut, kannst du Dinge aus Natur und Alltag genauer betrachten – von Insekten und Pflanzenteilen bis zu Mineralien. Mit bis zu 40-facher Vergrößerung sowie batteriebetriebener LED-Beleuchtung. Ab 9/10 Jahre, Kartonbox, 33 x 23 x 7 cm

    Preis: 18.92 € | Versand*: 5.95 €
  • LEGO Rennwagen
    LEGO Rennwagen

    Der LEGO® City Rennwagen (60399) öffnet Kindern ab 4 Jahren die Tür zu einer kreativen Spielwelt. Freu dich darauf, deinen kleinen Rennfahrer anzufeuern und beim gemeinsamen Spielen mit diesem LEGO Spielzeug-Rennauto echte Magie zu erleben. Der Flitzer hat sportliche Reifen und einen coolen Heckspoiler. 2 Minifiguren - Fotograf und Rennfahrer - sowie ein Siegerpokal lassen dein Kind viele fantasievolle Geschichten darstellen.Dieses Spielset mit einfach zu bauendem Auto ist ein cooles Geschenkfür Kinder ab 4 Jahren. Ein LEGO Starter-Bauelement und Bildanleitungen liegen bei. Außerdem sind in der LEGO Builder App - unserer digitalen 3D-Bauanleitung - intuitiv nutzbare Vergrößerungs- und Drehfunktionen verfügbar, die dein Kind beim Bauen virtuelle Ansichten der Modelle aus jedem Winkel betrachten lassen.LEGO City Spielsets beinhalten realistische Fahrzeuge, detailreiche Bauwerke und faszinierende Charaktere, die Kinder viele Stunden fantasievoll spielen lassen. Kombiniere dieses Spielzeugauto mit anderen separat erhältlichen LEGO City Sets und freu dich auf unzählige weitere Spielmöglichkeiten in dieser Spielwelt.

    Preis: 7.35 € | Versand*: 6.00 €
  • Satz Rennwagen
    Satz Rennwagen

    Für unsere Kinder möchten wir nur das Beste, und deshalb möchten wir Ihnen Satz Rennwagen vorstellen, perfekt für alle, die qualitativ hochwertige Produkte für die Kleinsten suchen. Kaufen Sie zu den besten Preisen!Art: RennwagenFarbe: BuntMaterial: HartplastikWichtige informationen: Verschiedene Designs. Versand nach Zufallsprinzip und vom Bestand abhängigDas Bild zeigt möglicherweise nicht alle verfügbaren sortierten ModelleStück: 1 StückFormat: StandardAb 10,99 / u

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Pflichtteil:


  • Wann entfällt Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.

  • Kann Nacherbe Pflichtteil verlangen?

    Ja, ein Nacherbe kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, wenn sie durch letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden. Dies gilt auch für Nacherben, die erst nach dem Tod des Erblassers zu Erben werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings können Nacherben den Pflichtteil nur geltend machen, wenn die Nacherbfolge bereits eingetreten ist und sie dadurch enterbt wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu klären.

  • Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?

    Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Wer ist Pflichtteil berechtigt?

    Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.

  • Wer erbt einen Pflichtteil?

    Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.

  • Können Enkel Pflichtteil einklagen?

    Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.

  • Haben Eltern einen Pflichtteil?

    Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Was kostet Pflichtteil einklagen?

    Die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils können je nach Fall variieren. Zu den möglichen Kosten gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Auslagen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag von einem Anwalt einzuholen. In einigen Fällen können auch Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils decken. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die finanziellen Aspekte des Verfahrens zu informieren, um keine unerwarteten Kosten zu haben.

  • Wann entfällt der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.

  • Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern?

    Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsempfänger über Vermögen verfügt, das ihm zusteht, aber nicht angegeben hat. Das Jobcenter kann dann den Pflichtteil einfordern, um die Kosten für die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann man Pflichtteil enterben?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen oder zu enterben. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Der Pflichtteil steht beispielsweise Kindern, Eltern und Ehepartnern zu. Wenn man also versucht, diese Personen komplett zu enterben, können sie unter Umständen den Pflichtteil einfordern. Es ist daher ratsam, sich vor einer Enterbung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Wer bestimmt den Pflichtteil?

    Der Pflichtteil wird in erster Linie durch das deutsche Erbrecht bestimmt. Dieses sieht vor, dass nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner und Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Falls der Erblasser versucht, den Pflichtteil zu umgehen, können die Pflichtteilsberechtigten ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Somit wird der Pflichtteil letztendlich durch die gesetzlichen Regelungen und im Zweifelsfall durch ein Gericht bestimmt.

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